§ 309 Nr. 7
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A kauft von Partyladen P 50 Heliumballons für seine Geburtstagsfeier. Im Vertrag, den P dem A vorlegt steht in § 1 AGB, dass die Haftung für Vorsatz des P ausgeschlossen ist. § 2 der AGB legt fest, dass die Haftung für Vorsatz von Erfüllungsgehilfen des P ebenfalls ausgeschlossen ist.
Einordnung des Falls
§ 309 Nr. 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A handelt als Unternehmer. Daher findet auf die AGB, die ihm gegenüber verwendeet werden § 309 BGB keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. § 1 AGB verstößt gegen § 309 Nr. 7 BGB und ist daher unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
3. § 2 AGB verstößt gegen § 309 Nr. 7 BGB und ist daher unwirksam.
Ja!
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Prokurist
19.8.2022, 11:44:38
Die erste Frage ist aus meiner Sicht etwas unverständlich formuliert, da A laut Aufgabenstellung explizit als Unternehmer (möglicherweise ja auch als Partyplaner für eine eigene, angemeldete und kostenpflichtige Feier) handelt.
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
19.8.2022, 17:41:52
Hallo Alexander, ich glaube da ist ein kleiner Buchstabendreher beim Lesen passiert. A kauft die Ballons für seine eigene Geburtstagsfeier von P dem Partyladen. P legt dem Geburtstagskind A den Vertrag vor, der die dargestellten Haftungsausschlüsse enthält. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Prokurist
29.8.2022, 17:58:43
Hallo Nora, In der ersten Frage steht explizit, dass A als Unternehmer handelt („die AGB werden gegenüber A, der als Unternehmer handelt, verwendet.“). Daraus wird keinesfalls ersichtlich, dass A zwingend als Verbraucher handelt, nur weil es um seine eigene Geburtstagsfeier geht.
Prokurist
29.8.2022, 18:02:31
In der Lösung soll § 309 BGB dann aber Anwendung finden, da A kein Unternehmer ist bzw. hier als Privatperson handelt. Genau das wird aus dem Sachverhalt bzw. der genannten Fragestellung so aber nicht ersichtlich, wie ich finde.
Miriam
16.7.2024, 09:10:33
Jetzt ist in der Fallkonstellation garnicht mehr ersichtlich, dass der A Unternehmer ist, trotzdem wird in der ersten Frage danach gefragt ob die AGB gegenüber einem Unternehmer verwendet werden. Entweder man müsste nun wieder irgendeine Unternehmerstellung in den Fall integrieren oder die Frage ist etwas fehl am Platz.
silasowicz
15.8.2023, 10:34:44
§ 278 S. 2 bedeutet aber, dass ein individualvertraglich ausgehandelter Ausschluss der Haftung für Vorsatz des Dritten möglich wäre?
Dogu
22.11.2023, 23:25:54
Für jeden Dritten nicht, aber für Erfüllungsgehilfen schon. : )
![Paulah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ihwwpdflqbaactumwyzyt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Paulah
8.7.2024, 16:15:34
In der ersten Frage ist bei verwendet ein e zuviel.
![Foxxy](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__zeujmzjrfgolgnfyradzt.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Foxxy
20.7.2024, 12:31:49
Hallo, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team