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§ 309 Nr. 7
Sachverhalt
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Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7
F kauft bei E einen neuen Fernseher für die Fußball-EM. In den AGB des Kaufvertrags steht, dass die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders ausgeschlossen ist. Als F den Fernseher auspackt, ist dieser irreparabel aufgrund leichter Fahrlässigkeit der E beschädigt.
Unwirksame Beschränkung des Rücktrittsrechts (§ 309 Nr. 8 a) BGB)
F kauft im Warenhaus Hertie Wandfarbe für ihre Wohnung. H verwendet AGB, die bestimmen, dass der Rücktritt vom Vertrag schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche nach einer von H zu vertretenden Pflichtverletzung zu erklären sei.