Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann
Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Infolge neuer Technologien der Gendiagnostik verlangen die privaten Krankenkassen vermehrt Erbinformationen von ihren Versicherten. Der Bundestag kommt nach Diskussion überein, diese Praxis gesetzlich einschränken zu wollen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erbinformationen der Versicherten sind verfassungsrechtlich geschützt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Staat ist verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch private Dritte zu schützen.
Ja, in der Tat!
3. Beim Ergreifen von Maßnahmen zur Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht muss der Gesetzgeber widerstreitende Grundrechte berücksichtigen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Miriam
16.6.2022, 16:51:41
Was genau macht aktive Maßnahme des Staates aus ? Ist ein Synoym „positive Maßnahmen? Gibt es auch passive oder negative Maßnahmen?
Lukas_Mengestu
17.6.2022, 19:12:58
Hallo Miriam, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deine Nachfrage. In der Tat geht es hier darum, dass der Staat "positiv" bzw. "aktiv" etwas unternimmt. In dem hier beschriebenen Fall genügt es eben nicht, dass sich der Staat enthält in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, mithin "nichts tut". Vielmehr bedarf es hier zur effektiven Wahrung der Grundrechte eines positiven Handelns des Staates. Das
APRdient hier also nicht nur als Abwehrrrecht (status negativus), sondern als Leistungsrecht gegenüber dem Staat (status positivus), der ihn verpflichtet, die Bürger aktiv zu schützen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
23.6.2024, 14:28:11
Liebes Jurafuchs-Team, zur Wiederholung wäre es sicherlich hilfreich, wenn ihr im Rahmen des Themenbereichs „Schutzpflichten“ immer mal wieder den Begriff „Untermaßverbot“ fallen lassen würdet, gerne auch mit einer Fett-Markierung.
Linne_Karlotta_
10.10.2024, 18:12:16
Hallo QuiGonTim, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team