Öffentliches Recht

Grundrechte

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)

Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann

Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann

12. Dezember 2024

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Infolge neuer Technologien der Gendiagnostik verlangen die privaten Krankenkassen vermehrt Erbinformationen von ihren Versicherten. Der Bundestag kommt nach Diskussion überein, diese Praxis gesetzlich einschränken zu wollen.

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Einordnung des Falls

Schutzdimenion: APR als Grundrecht, das Schutzpflichten des Staates auslösen kann

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Erbinformationen der Versicherten sind verfassungsrechtlich geschützt.

Genau, so ist das!

Das Grundgesetz enthält ein allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR). Dieses soll "die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen" (BVerfG, Beschl. v. 03.06.1980 - 1 BvR 185/77). Zur engeren persönlichen Lebenssphäre gehören auch persönliche Informationen jeglicher Art. Bei den Erbinformationen handelt es sich um persönliche Informationen der Versicherten. Sie gehören zur engen persönlichen Lebenssphäre und sind damit durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich geschützt.
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2. Der Staat ist verpflichtet, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um vor Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) durch private Dritte zu schützen.

Ja, in der Tat!

Beeinträchtigungen von grundrechtlich geschützten Rechtsgütern können nicht nur vom Staat, sondern auch von privaten Dritten ausgehen. Den Staat trifft deshalb eine grundrechtliche Schutzpflicht, den einzelnen Grundrechtsträger vor solchen Beeinträchtigungen in gewissem Maße zu schützen. Das gilt auch für Beeinträchtigungen der Rechtsgüter, die durch das APR geschützt werden. Um dieser Schutzpflicht nachzukommen, muss insbesondere der Gesetzgeber unter Umständen positive Maßnahmen ergreifen. Durch die Praxis der privaten Krankenkassen werden die Versicherten in ihren durch das APR geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt.

3. Beim Ergreifen von Maßnahmen zur Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht muss der Gesetzgeber widerstreitende Grundrechte berücksichtigen.

Ja!

Staatliche Maßnahmen zum Schutz von Grundrechtsträgern führen typischerweise zu Kollisionen mit Grundrechten Dritter. Im Rahmen seiner staatlichen Schutzpflicht hat der Gesetzgeber deshalb die Aufgabe, zwischen den einander gegenüberstehenden Grundrechten abzuwägen und die negativen Folgen zu berücksichtigen, die eine bestimmte Form der Erfüllung der Schutzpflicht haben könnte. Dabei kommt ihm typischerweise ein breiter Spielraum zu. Will der Gesetzgeber die Praxis privater Krankenkassen, vermehrt Erbinformationen von ihren Versicherten zu verlangen, zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) der Versicherten untersagen, so muss er dabei auch die Grundrechte der Krankenkassen - v.a. die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) - abwägen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MI

Miriam

16.6.2022, 16:51:41

Was genau macht aktive Maßnahme des Staates aus ? Ist ein Synoym „positive Maßnahmen? Gibt es auch passive oder negative Maßnahmen?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

17.6.2022, 19:12:58

Hallo Miriam, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deine Nachfrage. In der

Tat

geht es hier darum, dass der Staat "positiv" bzw. "aktiv" etwas unternimmt. In dem hier beschriebenen Fall genügt es eben nicht, dass sich der Staat enthält in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, mithin "nichts tut". Vielmehr bedarf es hier zur effektiven Wahrung der Grundrechte eines positiven Handelns des Staates. Das

APR

dient hier also nicht nur als Abwehrrrecht (s

tat

us negativus), sondern als Leistungsrecht gegenüber dem Staat (s

tat

us positivus), der ihn verpflichtet, die Bürger aktiv zu schützen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

QUIG

QuiGonTim

23.6.2024, 14:28:11

Liebes Jurafuchs-Team, zur Wiederholung wäre es sicherlich hilfreich, wenn ihr im Rahmen des Themenbereichs „Schutzpflichten“ immer mal wieder den Begriff „Untermaßverbot“ fallen lassen würdet, gerne auch mit einer Fett-Markierung.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

10.10.2024, 18:12:16

Hallo QuiGonTim, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


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