Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund - kein eigenmächtiges Entfernen und Beweis durch Protokoll
Abwesenheit des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund - kein eigenmächtiges Entfernen und Beweis durch Protokoll
19. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (19.715 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Reichsbürgerin Rosi (R) teilt der Vorsitzenden während der unterbrochenen Hauptverhandlung mit, sie werde dieses Theater nicht weiter mitspielen. Bei Fortsetzung der Verhandlung taucht R nicht auf. Dies wird im Protokoll vermerkt und die Verhandlung ohne R zu Ende geführt. R hatte zurückkommen wollen, war hieran aber durch einen Unfall und die notwendige ärztliche Behandlung gehindert worden.
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