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Abwesenheit des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund - kein eigenmächtiges Entfernen und Beweis durch Protokoll
einfach
schwer75 % lösen richtig
17. Juni 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheReichsbürgerin Rosi (R) teilt der Vorsitzenden während der unterbrochenen Hauptverhandlung mit, sie werde dieses Theater nicht weiter mitspielen. Bei Fortsetzung der Verhandlung taucht R nicht auf. Dies wird im Protokoll vermerkt und die Verhandlung ohne R zu Ende geführt. R hatte zurückkommen wollen, war hieran aber durch einen Unfall und die notwendige ärztliche Behandlung gehindert worden.
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