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Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Haftung der entstandenen Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 1 HGB (Dauerschuldverhältnis)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Modedesignerin A betreibt eine im Handelsregister eingetragene Boutique. B und C erkennen A’s Potential und gründen mit A die ABC-KG, in die A ihr Unternehmen als Einlage einbringt. A möchte sich aus „Geschäftskram“ heraushalten und steigt als Kommanditistin ein. Stofflieferant L hat noch eine Kaufpreisforderung gegen A.