Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist Rechtsanwältin. Sie betreibt ihre Kanzlei in Form einer GmbH.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Rechtsform, § 6 Abs. 1 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R ist Kaufmann kraft betrieb eines Handelsgewerbes (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kanzlei ist als GmbH Kaufmann kraft Rechtsform (§ 6 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kurzhals
27.8.2024, 17:38:31
Sollte man in einer Klausur noch in irgendeiner Form problematisierend/erwähnend auf die rechtsanwaltliche, also "freiberufliche Tätigkeit" der R innerhalb der GmbH eingehen (ohne damit die Kaufmannseigenschaft der GmbH abzulehnen) oder ist das unerheblich bzw. gar falsch und das Bejahen der Kaufmannseigenschaft der GmbH kraft Rechtsform über §
6 HGBvöllig ausreichend?
Dua
3.9.2024, 20:48:33
Darauf würde ich hier nicht eingehen, weil die konkrete Tätigkeit für die Kaufmannseigenschaft der GmbH unbeachtlich ist. Die Frage, ob die Tätigkeit freiberuflicher Natur ist, wäre dann in einer Klausur "zu viel" beantwortet. Bei einer Anwalts-OHG wäre aber wohl kurz 59b Abs. 2 BRAO anzusprechen :)
Kurzhals
4.9.2024, 20:12:51
Vielen Dank für die Antwort und insbesondere für den Hinweis auf § 59b BRAO! :)
Dua
5.9.2024, 00:44:45
Gerne 😊