§ 254 / Mitangeklagter
23. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B rauben mittäterschaftlich eine Bank aus: A nimmt die Geiseln, B räumt den Tresor aus. A gesteht nach ordnungsgemäßer Belehrung in der Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter die Tat und schweigt in der Hauptverhandlung. B schweigt sowohl in der Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung.
Diesen Fall lösen 57,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 254 / Mitangeklagter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Protokoll von As Vernehmung darf verlesen und hinsichtlich A verwertet werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Protokoll ist als Urkundenbeweis auch gegen B verwertbar.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Major Tom(as)
31.1.2025, 18:11:52
Es ist hier witzig illustriert, dass B durchgehend schweigt :) Lob an die Zeichnung!

Linne_Karlotta_
7.2.2025, 14:44:34
Hallo Major Tom(as), vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Hansbert306
7.3.2025, 12:45:21
Ja, nur leider stimmen die Artikel in der Fallgestaltung nicht. Vielleicht einfach weglassen..

Linne_Karlotta_
11.3.2025, 09:16:18
Hey @[Hansbert306](290735), danke für die Anmerkung. Auch, wenn die beiden Angeklagten in der Realität natürlich sämtliche Pronomen benutzen könnten, habe ich die Aufgabe angepasst, um Verwirrung zu vermeiden. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team