§ 254 / Mitangeklagter
29. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B rauben mittäterschaftlich eine Bank aus: A nimmt die Geiseln, B räumt den Tresor aus. A gesteht nach ordnungsgemäßer Belehrung in der Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter die Tat und schweigt in der Hauptverhandlung. B schweigt sowohl in der Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung.
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