Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der türkische Präsident E reagiert auf das Spottlied des Satiremagazins „extra 3“ sehr empfindlich. Um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit gegenüber dem von dem zulässigen Spottlied betroffenen E zu erläutern, trägt der Fernsehmoderator B ein Schmähgedicht vor, welches nach dessen ausdrücklicher Erklärung die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreite und in dem mit Bezug auf E auch pädophile sowie sodomitische Aktivitäten geäußert wurden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Meinungsfreiheit 3 - Böhmermann
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für § 185 StGB muss das Werturteil ehrverletzend sein.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der Würdigung der Äußerung des B als ehrverletzend ist dessen Meinungsfreiheit zu beachten.
Genau, so ist das!
3. Die Äußerung des B ist ein ehrverletzendes Werturteil (§ 185 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
31.5.2021, 12:51:54
Hat sich da in der Rechtsprechung mittlerweile was Neues ergeben? Eure Antwort passt meiner Meinung nach nicht so richtig zu dem bisher letzten Urteil aus Hamburg. Demnach wurden weite Teile des Gedichts tatsächlich verboten. Zumindest die Fundstelle zu diesem Urteil sollte hier der Vollständigkeit halber mit aufgelistet werden 😊
Tigerwitsch
31.5.2021, 13:25:31
ME muss man zwischen dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und dem Zivilverfahren differenzieren. In strafrechtlicher Hinsicht wurden die Ermittlungen eingestellt; eine Anklage wurde nicht erhoben. Im Hinblick auf das Zivilrecht hast Du recht: Dort ging es darum, ob Böhmermann das Gedicht weiter vortragen dürfe oder nicht. Zunächst wurde ihm im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt, bestimmte Textzeilen des Gedichts öffentlich vorzutragen (LG Hamburg, B. v. 17.05.2016 - AZ.: 324 O 255/16; https://openjur.de/u/887161.html). In der
Hauptsacheentscheidungwurde das das Verbot, bestimmte Textteile vorzutragen, bestätigt (LG Hamburg, U. v. 10.02.2017 - AZ.: 324 O 402/16; http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE170025881&st=ent). Daraufhin hat Böhmermann Berufung eingelegt: Das OLG Hamburg (U. v. 15.05.2018 - AZ.: 7 U 34/17; http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE213212018&st=ent) als Berufungsinstanz hat sich dem LG im Wesentlichen angeschlossen. Demnach könne sich Böhmermann zwar grundsätzlich auf die Kunstfreiheit berufen - die beanstandeten Textzeilen seien jedoch nicht vom
Kunstbegriffumfasst. Eine Revision ließ das OLG nicht zu; der BGH hat außerdem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (BGH, B. v. 30.07.2019 - AZ.: VI ZR 231/18). Daraufhin hat Böhmermann Verfassungsbeschwerde erhoben. Darüber ist jedoch aktuell noch nicht entschieden.
Isabell
31.5.2021, 13:29:22
Oh stimmt. Das Hamburger Verfahren war zivilrechtlich. Danke dir für die Skizze zum Verfahrensgang. Auf die Entscheidung aus Karlsruhe bin ich wirklich richtig gespannt.
Lukas_Mengestu
1.6.2021, 09:04:59
Danke euch beiden! Wir haben nun Tigerwitsch's Ausführungen verkürzt am Ende des Falles als Vertiefungshinweis mit aufgenommen! Beste Grüße, Lukas
Daniel
10.3.2022, 13:24:35
Inzwischen hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung übrigens verworfen.
NF
4.7.2023, 21:57:02
Bitte um Aktualisierung
CR7
10.6.2024, 09:05:19
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-erdogan-boehmermann-fall-schmaehgedicht-nicht-zur-entscheidung-angenommen/
Linne_Karlotta_
26.8.2024, 16:29:55
Hallo in die Runde, ich habe den Vertiefungshinweis jetzt entsprechend aktualisiert. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team