Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist französische Staatsangehörige, M Deutscher. Die beiden haben in Frankreich standesamtlich geheiratet und anschließend zusammen in Berlin gelebt. F möchte nach Jahren die Scheidung.
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Einordnung des Falls
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die internationale Zuständigkeit bestimmt, ob ein deutsches Gericht zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufen ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die EuEheVO (auch Brüssel IIa-Verordnung) gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Rechtsstreit zwischen M und F wird von der EuEheVO erfasst.
Ja, in der Tat!
4. F kann die Scheidung in Deutschland einreichen.
Ja!
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