Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
5. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (5.549 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist französische Staatsangehörige, M Deutscher. Die beiden haben in Frankreich standesamtlich geheiratet und anschließend zusammen in Berlin gelebt. F möchte nach Jahren die Scheidung.
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Einordnung des Falls
Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die internationale Zuständigkeit bestimmt, ob ein deutsches Gericht zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufen ist.
Ja!
2. Die EuEheVO (auch Brüssel IIa-Verordnung) gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Rechtsstreit zwischen M und F wird von der EuEheVO erfasst.
Ja, in der Tat!
4. F kann die Scheidung in Deutschland einreichen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Paulah
3.6.2025, 18:13:22
In der Erklärung zur 2. Frage steht: "Die EuEheVO (auch Brüssel IIa-Verordnung) gilt für die EU-Mitgliedsstaaten in Ehesachen - einzige Ausnahme Dänemark" Mal abgesehen davon, dass es seit dem 01.08.2022 die Brüssel IIb-VO ist: Woraus ergibt sich das mit den EU-Mitgliedstaaten?