Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers – Leistungen, die sich lediglich auf eine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Vermögensgütern richten
Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers – Leistungen, die sich lediglich auf eine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Vermögensgütern richten
25. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vater V verspricht seinem Sohn S, dass dieser bis an sein Lebensende unentgeltlich in dem großen Herrenhaus des V wohnen könne. V selbst lebt mittlerweile ohnehin in einer Mietwohnung in der Stadt. S bedankt sich überschwänglich.
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