Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Schenkung, §§ 516ff. BGB

Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers – Leistungen, die sich lediglich auf eine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Vermögensgütern richten

Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers – Leistungen, die sich lediglich auf eine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Vermögensgütern richten

25. Juli 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Vater V verspricht seinem Sohn S, dass dieser bis an sein Lebensende unentgeltlich in dem großen Herrenhaus des V wohnen könne. V selbst lebt mittlerweile ohnehin in einer Mietwohnung in der Stadt. S bedankt sich überschwänglich.

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