Gefährdung durch AKWs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist empört. Sie hat gerade die Nachricht erhalten, dass in ihrer Nähe ein Atomkraftwerk gebaut werden soll. Sie dachte, das wäre verboten. Das ist doch viel zu gefährlich für die Gesundheit! So viele Schutzmaßnahmen kann der Staat doch gar nicht vornehmen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefährdung durch AKWs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei einer solchen Gefahr ist eine Rechtfertigung ausgeschlossen. Der Staat darf das Atomkraftwerk also nicht bauen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der A vor. Ausreichend ist die Gefährdung durch denkbare Schädigungen.
Ja, in der Tat!
4. Die Abwägung des Gesetzgebers darf auch ergeben, dass das Kraftwerk gebaut werden darf.
Ja!
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