Grundrechtseingriff bei Gefährdung durch Umweltbeeinträchtigungen (Stickoxidbelastung)?
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wohnt an einer stark befahrenen Straße in der Stadt S. Die Stickoxidbelastung ist dort doppelt so hoch, wie es nach den EU-Grenzwerten sein dürfte. A möchte, dass S ein Dieselfahrverbot erlässt. Er beruft sich dabei auf seine körperliche Unversehrtheit.
Einordnung des Falls
Grundrechtseingriff bei Gefährdung durch Umweltbeeinträchtigungen (Stickoxidbelastung)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG) ist eröffnet.
Genau, so ist das!
2. Die Gesundheitsgefährdung durch die Stickoxide ist ausreichend, um eine staatliche Schutzpflicht zu begründen.
Ja, in der Tat!
3. S muss sofort alle Dieselfahrzeuge verbieten.
Nein!
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Dolusdave
7.2.2021, 12:42:31
Wären diese Punkte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung schon bei der Erforderlichkeit oder erst bei der Angemessenheit anzusprechen?
![Speetzchen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_38882.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Speetzchen
8.2.2021, 13:04:41
Bei der Angemessenheit (sog. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) dort findet eine Abwägung zwischen den verschiedenen betroffenen Rechtsgütern statt. Lg