Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die X-OHG schließt mit H e.K. einen Hausmeisterservice-Vertrag zu einem monatlichen Preis von €600. Am Tag darauf erhält die X-OHG von H eine E-Mail: „Bestätigung: Hausmeisterservice zu einem monatlichen Preis von €6.000 ab Januar 2022“. H hoffte, bei der X-OHG würde der falsche Betrag nicht auffallen. Die X-OHG reagiert nicht.
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Einordnung des Falls
Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die X-OHG und H haben einen Dienstvertrag geschlossen (§ 611 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die X-OHG und H haben einen Werkvertrag geschlossen (§ 631 BGB).
Genau, so ist das!
3. Der Vertrag zwischen der X-OHG und H könnte nach den Grundsätzen zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben dahingehend geändert worden sein, dass die geschuldete Gegenleistung nun €6.000 statt €600 beträgt.
Ja, in der Tat!
4. H und die X-OHG sind Kaufleute oder sonstige Unternehmer.
Ja!
5. Zwischen H und der X-OHG haben Vertragsverhandlungen stattgefunden.
Genau, so ist das!
6. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
7. Der X-OHG ist unmittelbar nach den Vertragsverhandlungen ein Bestätigungsschreiben von H zugegangen.
Ja!
8. Die Gesellschafter der X-OHG haben dem Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach dessen Zugang widersprochen.
Nein, das ist nicht der Fall!
9. H als Absender des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist schutzwürdig.
Nein, das trifft nicht zu!
10. Zwischen der X-OHG und H ist ein Vertrag über die Durchführung eines Hausmeisterservices zum Preis von €600 zustande gekommen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
rex ipso iure
16.4.2024, 02:28:27
ist das eine Art geltungserhaltende Reduktion ? Zumindest eine außerachtlassung der nicht schutzwürdigen Modifikation und Vertragserhaltung….
der unerkannt geisteskranke E
10.7.2024, 15:12:02
Nein, es gibt keine Einigung bezüglich des Inhalts des kaufmännischen Bestätigungsschreibens. In diesem Fall wurde aber vorher bereits ein wirksamer Vertrag geschlossen, der durch das Bestätigungsschreiben in seiner Wirksamkeit unberührt blieb. ´