Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Vertreter ohne Vertretungsmacht)

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Vertreter ohne Vertretungsmacht)

23. August 2025

26 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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X wurde als Geschäftsführer der Speditions-GmbH abberufen. Er führt dennoch in ihrem Namen Verhandlungen mit der MB-AG über den Kauf von 10 Lkw. Die Parteien einigen sich. Am nächsten Tag geht der Speditions-GmbH ein Bestätigungsschreiben mit dem Inhalt dieser Einigung zu. Das Schreiben geht im Betrieb unter.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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