Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Durchsuchung von Sachen
Durchsuchung von Sachen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Entführer E entführt Kind K eines Millionärs auf offener Straße. Die Polizei verfolgt E und kann ihn auf einer Landstraße stellen. Polizistin P öffnet die Seitentüren und den Kofferraum des Fluchtwagens, um K zu befreien.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durchsuchung von Sachen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei ist ermächtigt, das Auto zu durchsuchen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine Durchsuchung i.S.d. § 40 PolG NRW, da das Auto eine bewegliche Sache ist. Fällt auch die Durchsuchung von unbewegliche Sachen fällt in den Anwendungsbereich von § 40 PolG NRW?
Ja!
3. Würde E kein Auto fahren, sondern mit einem LKW fliehen, wäre die Polizei nach § 40 PolG NRW auch dazu ermächtigt, den Laderaum des LKWs zu betreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Durchsuchung ist formell rechtmäßig, da E, Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Auto, zugegen ist.
Ja, in der Tat!
5. Die Durchsuchung des Autos ist materiell rechtmäßig, weil sie zur Befreiung von K erfolgt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Joana
2.3.2024, 13:48:41
Wie erfolgt denn die Durchsuchung einer unbeweglichen Sache (z.B. eines Grundstücks), wenn die Sache nicht betreten werden darf?
hackenpeter
19.3.2024, 17:17:25
Das Betreten wird auf § 8 PolG gestützt, die anschließende Durchsuchung auf § 40 PolG
Nocebo
4.11.2024, 13:08:56
Ich persönlich habe das noch nie gehört und finde es wenig praktikabel in der Klausur, da jede zusätzliche
Ermächtigungsgrundlageja nur Schreibaufwand verursacht. Jedenfalls in NRW ist es wohl umstritten, also man kann auch auf § 40 PolG das Betreten stützen: "Soweit Sachen zum Zwecke der Durchsuchung betreten werden müssen (zB die Ladefläche eines Lkw), stellt sich die Frage, ob dies als unerlässliche Begleitmaßnahme von § 40 gedeckt ist; verneint man dies, ist für das Betreten ergänzend auf die Generalklausel zurückzugreifen (Dietlein/Hellermann NRWÖffR/Dietlein § 3 Rn. 188; Thiel PolR § 10 Rn. 167; abl. etwa Breuer/Klein Ad Legendum 2023, 103 (108))." (BeckOK PolR NRW/Thiel, 28. Ed. 1.2.2024, PolG NRW § 40 Rn. 10, beck-online)
hackenpeter
19.3.2024, 17:18:00
Hier sind noch keine der Normen verlinkt
Lukas_Mengestu
20.3.2024, 08:40:13
Hallo hackenpeter, vielen Dank für den Hinweis. Da dejure leider nur in eingeschränktem Maße landesrechtliche Regelungen bereithält, ist hier die automatische Verlinkung hier leider nicht möglich. Wir sind aber bereits dabei für das Landesrecht Alternativen zu entwickeln. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Florian
27.10.2024, 23:10:31
Push:)
maonk
16.9.2024, 13:02:30
Liebes Jurafuchs-Team, in diesem Kapitel/Level sind so viele Fehler enthalten, dass es für mich schwierig wird, mich auf die Inhalte zu konzentrieren. Ständig fehlen Wörter, sind Wörter überflüssig eingebaut, fehlen Kommata, etc. Hier scheint niemand auch nur einmal die Inhalte zur Korrektur gelesen zu haben. Leider nicht die gewohnte Jurafuchs-Qualität. Wäre super, wenn ihr euch das komplette Level einfach noch einmal durchlesen würdet. Normalerweise bin ich da echt nicht so pingelig, aber es stört wirklich, wenn man immer erst den Satz korrekt zusammenbauen muss und überlegen muss, was der Autor eigentlich meinte, bevor man sich auf das Rechtsproblem konzentriert. Danke! :)
Linne_Karlotta_
17.9.2024, 11:00:21
Hallo maonk, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team