Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2019
Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen
Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bucht bei Fluggesellschaft B einen Flug von New York über London nach Stuttgart. Der erste Flug verzögert sich wegen technischer Probleme bei der Abfertigung im gesamten Terminal: alle Computersysteme an den Abfertigungsschaltern im Terminal fallen aus. K kommt 4 Stunden zu spät in London an und verpasst den Anschlussflug.
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Einordnung des Falls
Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat gegen B einen Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung, wenn die technischen Probleme keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Ausfall der Computer an den Abfertigungsschaltern ist ein "außergewöhnlicher Umstand" (Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO).
Genau, so ist das!
3. B muss trotz des grundsätzlichen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Verspätung zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
Ja, in der Tat!
4. B hätte den Start des Anschlussflugs verschieben können, sodass K ihn erreicht hätte. B kann sich daher nicht auf Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO berufen und K steht der Ausgleichsanspruch zu.
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Konrad1522
12.10.2023, 13:56:23
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der EuGH das genauso sieht 😅