Grundlagen
11. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin Svenja kommt nach einer Partynacht eine halbe Stunde zu spät in die Grundrechtevorlesung von Professorin P. P spricht über Unionsgrundrechte - und Svenja versteht nur Bahnhof. Nach der Vorlesung fragt sie Kommilitonin Katja zum Thema aus.
Diesen Fall lösen 87,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundlagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind Unionsgrundrechte - also Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union - nur in ungeschriebener Form vorhanden?
Nein, das trifft nicht zu!
2. Besteht überhaupt ein Bedarf nach eigenständigem Grundrechtsschutz auf Ebene der Europäischen Union?
Ja!
3. Den Inhalt der europäischen Grundrechte hat der EuGH aus den Grundrechten des GG abgeleitet.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Major Tom(as)
25.6.2025, 09:33:49
Falls es jemandem bisher nicht aufgefallen ist und in eurem Bundesland der dtv-Text EuR zugelassen ist: Nach der Grundrechtecharta findet sich ein Anhang " Erläuterungen zur Charata der Grundrechte" - da sind kurz und knapp die Schutzbereiche erklärt und insb. wird darauf verwiesen, wenn man ein Grundrecht (mit Blick auf Art. 53 GrCh) 1:1 so zu verstehen hat wie eines der EMRK Hab ich letztens erst entdeckt und ist wirklich nicht schlecht bei so "exotischen" Rechten :)