Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Senat erlässt dieses mal eine Leinenzwang-Verordnung für alle Hunde ungeachtet ihrer Gefährlichkeit. Der H, der einen kleinen Pudel hält und gegen die Verordnung verstößt, wird durch die Polizei sofort des Ortes verwiesen.
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Einordnung des Falls
Wiederholungsfall zum Zusammenspiel verschiedener Handlungsformen (2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verweisung von dem Ort ist auf§ 1 Abs. 1 SOG zu stützen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Platzverweisung ist ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG.
Ja, in der Tat!
3. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt nur für polizeiliche Einzelfallmaßnahmen. Die Leinenzwang-Verordnung muss sich folglich nicht daran messen lassen.
Nein!
4. Die Rechtswidrigkeit der Verordnung hätte H vor der Platzverweisung feststellen lassen müssen. Auch wenn sie rechtswidrig ist, hilft ihm das nun nicht mehr. Das Recht ist für die Wachen da!
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Platzverweisung ist rechtswidrig und verletzt den H in seinen Rechten.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JanRep
5.3.2024, 11:37:45
Besteht wegen der unwirksamen Verordnung auch bei einem gefährlichen Hund keine Gefahr mehr?