Keine Finalität beim Ausnutzen der Nötigungswirkung

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: T nimmt das Handy seines Opfers O an sich, der dies aus Angst vor weiteren Schlägen nicht verhindert.
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Klassisches Klausurproblem

T droht O, ihn zu schlagen, wenn er nicht verschwindet. Da O sich weigert, verpasst T ihm einen Faustschlag. Als O seine Sachen sammelt, um zu fliehen, sieht T Os Handy auf dem Boden. T weiß, dass O noch eingeschüchtert ist. Ohne sich weiter um O zu kümmern, nimmt T das Handy mit, um es für sich zu behalten.

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