Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Standardfall
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Standardfall
3. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizistin P ist auf Streife. Schnell wird sie auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die hochprozentigen Alkohol zu sich nehmen. P fordert die Jugendlichen auf, den Schnaps herauszugeben. Zähneknirschend kommen sie dem Verlangen nach.
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Einordnung des Falls
Standardermächtigung und/oder Generalklausel? – Standardfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jede polizeiliche Maßnahme, die der Gefahrenabwehr dient, kann auf die polizeiliche Generalklausel (z.B. § 12 Abs. 1 SächsPVDG, § 11 NPOG, § 13 SOG LSA) gestützt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Die Polizeigesetze der Länder ermächtigen die Polizei zur Sicherstellung von Sachen, also zur Aufhebung alten und zielgerichteten Begründung neuen hoheitlichen Gewahrsams. Kann die Wegnahme des Alkohols auf die Generalklausel gestützt werden?
Nein, das trifft nicht zu!
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