Öffentliches Recht

Polizei- und Ordnungsrecht

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel

Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Polizistin P ist auf Streife. Schnell wird sie auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die hochprozentigen Alkohol zu sich nehmen. P fordert die Jugendlichen auf, den Schnaps herauszugeben. Zähneknirschend kommen sie dem Verlangen nach.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Jede polizeiliche Maßnahme, die der Gefahrenabwehr dient, kann auf die polizeiliche Generalklausel (z.B. § 12 Abs. 1 SächsPVDG, § 11 NPOG, § 13 SOG LSA) gestützt werden.

Nein, das ist nicht der Fall!

Für bestimmte polizeiliche Maßnahmen sehen die Landespolizeigesetze spezielle Sondertatbestände vor, die sog. polizeilichen Standardermächtigungen. Die Standardermächtigungen bilden die Rechtsgrundlage für häufig vorkommende freiheitsverkürzende Maßnahmen der Polizei gegenüber Bürgern. Sie sind spezieller als die polizeiliche Generalklausel (z.B. § 12 Abs. 1 SächsPVDG, § 11 NPOG, § 13 SOG LSA).
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2. Die Polizeigesetze der Länder ermächtigen die Polizei zur Sicherstellung von Sachen, also zur Aufhebung alten und zielgerichteten Begründung neuen hoheitlichen Gewahrsams. Kann die Wegnahme des Alkohols auf die Generalklausel gestützt werden?

Nein, das trifft nicht zu!

Sobald ein polizeiliches Handeln vom Regelungsgehalt einer Standardermächtigung umfasst ist, kann nicht auf die polizeiliche Generalklausel (z.B. § 12 Abs. 1 SächsPVDG, § 11 NPOG, § 13 SOG LSA) zurückgegriffen werden. Die Standardermächtigungen sind spezieller und müssen als leges speciales vorrangig angewendet werden. Die Wegnahme des Alkohols durch P stellt eine Sicherstellung (z.B. § 61 SOG MV, § 16 SOG HH, § 22 POG RP) dar. Ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel des anwendbaren Polizeigesetzes ist ausgeschlossen. Gedanklich solltest Du bei der Identifizierung der richtigen Ermächtigungsgrundlage immer zuerst an die Standardmaßnahmen denken, anstatt vorschnell auf die Generalklausel zu springen. Liegt eine Maßnahme vor, die die Polizei regelmäßig und typischerweise ergreift, ist es naheliegend, dass eine spezielle Befugnisnorm einschlägig ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ER

Eric

21.11.2022, 12:49:00

Die Generalklausel findet sich in Sachsen nunmehr in den §§ 12 I SächsPBG und § 12 I SächsPVDG. Die Standardmaßnahmen sind in den §§ 18 ff SächsPBG und §§ 13 ff SächsPVDG geregelt.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

22.11.2022, 13:09:21

Danke Dir, das haben wir aktualisiert :-)

SY

sy

3.10.2024, 17:57:50

Liebes Team, ein Input von mir: in ein Paar Tagen steht meine mündliche Prüfung im Assessorexamen an. Aus diesem Grund wollte ich nochmal die App nutzen und gerade die Standardmaßnahmen durchwühlen. Dabei kam es mir auf eine schnelle und konkrete Wiederholung der §§ für mein Bundesland an. Ich wollte die Hausnummern sozusagen einmal wiederholen und abspeichern. Es ist in einer solchen Situation schade, wenn die §§ nicht erwähnt sind und nur auszugsweise Normen benannt werden. Sicherlich ist es ein Mehraufwand für euch. Jedoch für den Fuchs, der sich mit geballter Kraft auf eine Prüfung vorbereitet eine Erleichterung. Vlt. könntet ihr das Gerade im POR anpassen, wäre cool

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

10.10.2024, 17:55:48

Hallo @[sy](30718), danke für Dein Feedback. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lösung bezüglich der landesrechtlichen Normen nicht optimal ist. Wie Du selbst schon sagst, ist eine Nennung und Verlinkung jeglicher §§ des Landesrecht zur Zeit mit einem solchen Mehraufwand für uns verbunden, dass das Thema leider noch eine Weile braucht. Zudem würde eine Aufgabe auch sehr überladen, wenn wir immer alle Normen nennen würden. Aber wir haben das Thema auf dem Schirm und hoffen, hier eine gute (technische) Lösung zu finden, mit der das Lernen mit der App noch mehr Spaß macht! Danke für Deine Geduld & Dein Verständnis. Linne – für das Jurafuchs-Team


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