Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag will Bielefeld zur neuen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland machen. Bei der Abstimmung stimmen 300 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung des Art. 22 Abs. 1 S. 1 GG. Anwesend sind 350 Abgeordnete.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag ist beschlussfähig (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bundestag muss das Gesetz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG).
Nein!
3. Bei der Abstimmung über verfassungsändernde Gesetze bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen (Art. 79 Abs. 2 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundestag hat das verfassungsändernde Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen (Art. 79 Abs. 2 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ranii
2.3.2022, 11:34:16
Aber Bielefeld gibt es doch gar nicht??!!
Paul König
2.3.2022, 14:23:41
Ist strittig, ich würde da mit der hM gehen und der Existenzthese folgen...
CanDMRCV
7.4.2022, 19:36:56
Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die 2/3 Mehrheit ist bei verfassungsändernden Gesetzen erforderlich. Wählt man diese Antwortmöglichkeit aus, wird dies als Fehler gewertet. Klickt man dann notgedrungen auf die übriggebliebene Antwort, wird man darüber aufgeklärt, dass eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist..
Lukas_Mengestu
8.4.2022, 08:33:29
Hallo CanDMRCV, vielen Dank für die Nachfrage. Die Juristerei ist eine ziemlich spitzfindige Angelegenheit. Schon kleine Zusätze können alles ändern. Um euch darauf vorzubereiten, achten wir auch in unseren Aufgaben darauf, dass es euch nicht zu leicht gemacht wird und ihr wirklich die Frage sauber prüft. Schau Dir hierzu gerne noch einmal die Aufgabe an. Gefragt war danach, ob 2/3 der ABGEGEBENEN STIMMEN genügt. Das ist nicht der Fall. Denn wenn nur 3 Abgeordnete erscheinen, weil gerade der Eurovision Song Contest im Fernsehen läuft, könnte sonst mit nur 2 Stimmen unsere Verfassung geändert werden. Es bedarf vielmehr 2/3 der MITGLIEDER DES BUNDESTAGS. Aus diesem Grund war die Antwort hier mit falsch zu beantworten :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Paul König
8.4.2022, 10:21:58
Und wir haben versucht, den Unterschied zwischen Zweidrittelmehrheit der Mitglieder (vgl. Art. 121 GG) und Zweidrittelmehrheit der Stimmen herauszustellen. Ist es jetzt verständlicher? Liebe Grüße, Paul - Für das Jurafuchs-Team
Macke
7.7.2023, 15:04:08
😍
Diaa
5.10.2023, 20:58:18
Was ist der Unterschied zwischen der Stimmenmehrheit und Mitgliederzahl? Wenn mehr Stimmen abgegeben werden, dann sind bereits mehr Mitglieder anwesend 😅oder wie ist diese Abgrenzung zu verstehen?
Paulah
6.10.2023, 13:25:19
Hast du mal den anderen Thread zu diesem Thema gelesen? Dort wird es erklärt.
Weitere für Dich ausgwählte Fälle
Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)
Der Bundestag will den Beamten des Bundes sämtliche Tätowierungen verbieten. Zu diesem Zweck wird eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auf Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Am Tag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages legt der Bundesrat mit 50 Stimmen Einspruch gegen das Gesetz ein.
Fall lesen
Verfahren bei Zustimmungsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 2a GG)
Vielen Ländern ist es äußerst unangenehm, dass die Verkaufszahlen des Sexy-Polizei-Kalenders („Verhaftet wegen sächsy“) von Polizisten der Polizei Sachsen durch die Decke gehen. Sie wollen allen Landesbeamten verbieten, sich für derartige Publikationen „herzugeben“. Dieses Vorhaben wird als Änderung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG vom Bundesrat eingebracht (Art. 76 Abs. 1 Var. 3 GG) Bundestag beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Bei der Abstimmung im Bundesrat werden 29 Stimmen für das Gesetz abgegeben und 26 dagegen.
Fall lesen
Illustration zum Fall