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Gesetzgebungsverfahren
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
23. August 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (15.018 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag will Bielefeld zur neuen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland machen. Bei der Abstimmung stimmen 300 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung des Art. 22 Abs. 1 S. 1 GG. Anwesend sind 350 Abgeordnete.
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