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Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
3. April 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (12.044 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag will Bielefeld zur neuen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland machen. Bei der Abstimmung stimmen 300 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung des Art. 22 Abs. 1 S. 1 GG. Anwesend sind 350 Abgeordnete.
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Einordnung des Falls
Beschlussmehrheit bei verfassungsändernden Gesetzen (Art. 42 Abs. 2 S. 1, Art. 79 Abs. 2 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bundestag ist beschlussfähig (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bundestag muss das Gesetz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG).
Nein!
3. Bei der Abstimmung über verfassungsändernde Gesetze bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen (Art. 79 Abs. 2 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Bundestag hat das verfassungsändernde Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen (Art. 79 Abs. 2 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ranii
2.3.2022, 11:34:16
Aber Bielefeld gibt es doch gar nicht??!!

Paul König
2.3.2022, 14:23:41
Ist strittig, ich würde da mit der hM gehen und der Existenzthese folgen...

di203
28.1.2025, 18:08:19
Mittlerweile gibt es ja gerichtliche Klarheit: Urt. v. 26.09.2023, Az. 1 O 181/22 Rn. 99 "Dass die Stadt Bielefeld existiert ist eine offenkundige Tatsache und bedarf keines Beweises (im Sinne der ZPO), § 291 ZPO." 😂
CanDMRCV
7.4.2022, 19:36:56
Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die 2/3 Mehrheit ist bei verfassungsändernden Gesetzen erforderlich. Wählt man diese Antwortmöglichkeit aus, wird dies als Fehler gewertet. Klickt man dann notgedrungen auf die übriggebliebene Antwort, wird man darüber aufgeklärt, dass eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist..

Lukas_Mengestu
8.4.2022, 08:33:29
Hallo CanDMRCV, vielen Dank für die Nachfrage. Die Juristerei ist eine ziemlich spitzfindige Angelegenheit. Schon kleine Zusätze können alles ändern. Um euch darauf vorzubereiten, achten wir auch in unseren Aufgaben darauf, dass es euch nicht zu leicht gemacht wird und ihr wirklich die Frage sauber prüft. Schau Dir hierzu gerne noch einmal die Aufgabe an. Gefragt war danach, ob 2/3 der ABGEGEBENEN STIMMEN genügt. Das ist nicht der Fall. Denn wenn nur 3 Abgeordnete erscheinen, weil gerade der Eurovision Song Contest im Fernsehen läuft, könnte sonst mit nur 2 Stimmen unsere Verfassung geändert werden. Es bedarf vielmehr 2/3 der MITGLIEDER DES BUNDESTAGS. Aus diesem Grund war die Antwort hier mit falsch zu beantworten :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Paul König
8.4.2022, 10:21:58
Und wir haben versucht, den Unterschied zwischen Zweidrittelmehrheit der Mitglieder (vgl. Art. 121 GG) und Zweidrittelmehrheit der Stimmen herauszustellen. Ist es jetzt verständlicher? Liebe Grüße, Paul - Für das Jurafuchs-Team

Macke
7.7.2023, 15:04:08
😍
Diaa
5.10.2023, 20:58:18
Was ist der Unterschied zwischen der Stimmenmehrheit und Mitgliederzahl? Wenn mehr Stimmen abgegeben werden, dann sind bereits mehr Mitglieder anwesend 😅oder wie ist diese Abgrenzung zu verstehen?

Paulah
6.10.2023, 13:25:19
Hast du mal den anderen Thread zu diesem Thema gelesen? Dort wird es erklärt.
Viooola
30.11.2024, 17:35:55
Kann man wirklich von ⅔ der Mitglieder des Bundestages auf Art. 121 GG zurückgreifen der "Mehrheit" der Mitglieder definiert? Warum kann man nicht auf auf die Ist-Zahl des Bundestages abstellen, wenn zB ein Abgeordneter auf sein Mandat verzichtet hat und noch keiner nachgerückt ist.

di203
28.1.2025, 18:02:19
🥰
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