Vermögensnachteil 2

19. April 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T ist Vorstandschefin der Schufa. Nach einer Tagung verlässt sie ohne zu zahlen mit ihrem Koffer das Hotel. Hotelier O hält sie auf und weist auf das Pfandrecht an ihrem Gepäck hin. T droht damit, dass Sie in Zukunft jede Kreditvergabe an O verhindern wird. O lässt sie eingeschüchtert gehen.

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Einordnung des Falls

Vermögensnachteil 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Liegt ein Vermögensschaden bei O vor?

Genau, so ist das!

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen einer Person durch die Nötigung gemindert wird Vorliegend ist das Pfandrecht des O an dem Gepäck nach § 704 BGB beeinträchtigt. Das Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen ist Teil des Vermögens von O. Durch die Drohung der T war O genötigt, die Entfernung der pfandbelasteten Gegenstände zu dulden. Dies stellt einen Vermögensschaden dar.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

Annemie

3.7.2023, 21:57:59

Zwar werden im Sachverhalt keine genaueren Angaben zu dem Gepäck gemacht, aber wäre das Pfandrecht hier gem. § 811 I Nr. 1 ZPO nicht ausgeschlossen und wir hätten keinen Schaden?

Juraganter

Juraganter

11.12.2024, 13:03:38

Wie wäre es denn zu werten, wenn O als Angestellter handelte und ein Vermögensschaden deshalb faktisch nur bei dessen Arbeitgeber läge?


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