Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Verzicht wertlose Forderung
Verzicht wertlose Forderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist arbeitslos und vermögenslos. Dennoch lässt er sich von Taxifahrer O nach Hause fahren. Am Ziel angekommen äußert er nur, dass er kein Geld habe. O kündigt an, die Polizei zu rufen, woraufhin ihm T mit einem empfindlichen Übel droht. O lässt T ziehen.
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Einordnung des Falls
Verzicht wertlose Forderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MK-
29.9.2023, 17:27:48
Würde ein Betrug nicht auch an dem geforderten Vermögensschaden scheitern?
Leo Lee
1.10.2023, 11:40:46
Hallo MK-, in der Tat würde auch der Betrug aus dem gleichen Grund scheitern. Wir haben diese Normen noch angesprochen aus Vollständigkeitsgründen, zumal alle Tatbestände in der Klausur auch anzusprechen wären :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Hannah
22.1.2024, 12:46:12
Das dürfte mE nicht stimmen. Es handelt sich (bei entsprechendem Vorsatz) um einen Eingehungsbetrug, dabei wird im Wege der
Gesamtsaldierungfestgestellt, ob das Vermögen des Opfers gemindert ist. Dies ist hier doch zu bejahen, er hat eine Leistung (Taxifahrt) an einen Leistungsunwilligen erbracht...
benjaminmeister
11.2.2024, 19:53:20
Sehe das genau so wie Hannah. Für § 263 müsste dann aber schon beim Einsteigen hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale Vorsatz und die Bereichungsabsicht vorliegen.
CR7
2.5.2024, 16:17:16
Würde ich auch erstmal mitgehen