Verzicht wertlose Forderung

13. Mai 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist arbeitslos und vermögenslos. Dennoch lässt er sich von Taxifahrer O nach Hause fahren. Am Ziel angekommen äußert er nur, dass er kein Geld habe. O kündigt an, die Polizei zu rufen, woraufhin ihm T mit einem empfindlichen Übel droht. O lässt T ziehen.

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Einordnung des Falls

Verzicht wertlose Forderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen einer Person durch die Nötigung gemindert wird Zwar besteht ein Anspruch von O gegen T auf Zahlung des Fahrtpreises. Dieser kann jedoch gegen den vermögenslosen T nicht durchgesetzt werden und ist daher wertlos. Da diese nicht durchgesetzt werden kann, erleidet O also keinen (weiteren) Vermögensschaden, indem er auf die Durchsetzung verzichtet. Es liegt daher kein Vermögensschaden vor. Es kommt jedoch eine Nötigung nach § 240 StGB und ein Betrug nach § 263 StGB durch das Vorspielen der Solvenz beim Einsteigen in Betracht.
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