Grünstreifenfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
LKW-Halterin L verursacht einen Unfall, weil sie während der Fahrt auf ihrem iPad Star Wars schaut. L und andere Unfallbeteiligte müssen ihre Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei auf der Straße stehen lassen und versperren diese dadurch. Die nachfolgenden Autos fahren daher über den angrenzenden Geh- und Radweg der Stadt S und beschädigen diesen.
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Einordnung des Falls
Grünstreifenfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. "Beschädigung einer Sache" (§ 7 Abs. 1 StVG) ist nur die Verletzung der Sachsubstanz zulasten des Eigentümers.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sachbeschädigung ist nur dann "bei Betrieb" verursacht, wenn sie auf der Motorkraft des Kfz beruht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Sachbeschädigung des Wegs wurde "bei Betrieb" des LKW verursacht, indem L den LKW bis zum Eintreffen der Polizei auf der Straße stehen ließ.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Patrick
9.2.2022, 05:07:04
Hallo, also "IPad" iVm "1971" hört sich für mich ganz stark nach einem Fehler in der Matrix an. Liebe Grüße ;)
Lukas_Mengestu
9.2.2022, 09:30:42
Hallo Patrick, wir nehmen uns die künstlerische Freiheit raus, die Originalfälle etwas abzuwandeln, solange sich hierdurch die rechtliche Lösung nicht ändert :D Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team