Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 2
19. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte von V Möbel im Wert von €20.000 erwerben. V verlangt eine Bürgschaft. B erklärt sich bereit, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. B gibt die vollständige Bürgschaftserklärung als elektronisches Dokument versehen mit einer qualifiziert elektronischen Signatur ab.
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