Öffentliches Recht

Grundrechte

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)

Örtliche Zusammenkunft (2): Liveübertragung

Örtliche Zusammenkunft (2): Liveübertragung

17. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die 500 Mitglieder des Vereins „Spritzenwitz“ demonstrieren in Freiburg gegen eine Impfpflicht für Masern. Redner A kann aus Zeitgründen nur per Videoübertragung auftreten. Er meint, er falle als Versammlungsteilnehmer in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG.

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