Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Örtliche Zusammenkunft (2): Liveübertragung
Örtliche Zusammenkunft (2): Liveübertragung
17. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (27.454 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 500 Mitglieder des Vereins „Spritzenwitz“ demonstrieren in Freiburg gegen eine Impfpflicht für Masern. Redner A kann aus Zeitgründen nur per Videoübertragung auftreten. Er meint, er falle als Versammlungsteilnehmer in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG.
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