Zwei-Mann-Demonstration
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudenten A und B lieben Bier über alles und möchten sich dem Bier auch juristisch widmen. Mangels Angebots protestieren sie vor der juristischen Fakultät für die Einführung eines Bierrechtsseminars.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zwei-Mann-Demonstration
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 GG ist eine Versammlung erforderlich.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwei Personen sind nach Rechtsprechung und h.M. ausreichend für eine Versammlung.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
phiob
29.7.2021, 17:24:16
Ich dachte die Versammlungsfreiheit schütze auch Vorbereitungshandlungen für die Versammlung? Ist die Frage "braucht es ein Versammlung" damit nicht zu direkt?
Lukas_Mengestu
7.12.2021, 13:03:07
Hallo phiob, in der Tat reicht der Schutz der Versammlungsfreiheit auch schon in das Vorfeld der Versammlung. Dennoch muss zu irgendeinem Zeitpunkt einmal eine Versammlung bestehen. Sonst gäbe es auch keine Vorfeldwirkung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ranii
15.12.2022, 18:36:01
Zudem könnte man für die hm anführen, dass ansonsten bei zwei Personen eine „Lücke“ entstünde (bei einer Person art 5 und ab drei oder mehr art 8) :)
Tobic
8.8.2023, 11:28:03
Eine Versammlung im Sinne des VersG NRW setzt hingegen mindestens drei Personen voraus (§ 2 Abs. 3). Vielleicht bietet sich hier ein entsprechender Vertiefungshinweis an, damit niemand versehentlich die einfachgesetzliche Definition auch im Rahmen verfassungsrechtlicher Fragestellungen verwendet?
Lukas_Mengestu
8.8.2023, 13:53:55
Sehr guter Hinweis, Tobic! Wir haben eine entsprechende Vertiefung ergänzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Pilea
9.8.2023, 07:59:10
Die Verlinkung verweist noch auf das Bundesgesetz, nicht auf das VersG NRW.
Lukas_Mengestu
9.8.2023, 10:35:20
Danke Pilea, ist gefixt :-)