Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Art. 13 Abs. 2 GG: Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
Art. 13 Abs. 2 GG: Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei kommt Drogenboss D auf die Schliche. Sie verschafft sich Zugang zu Ds Wohnung, sucht nach Rauschgift und findet 10 kg Kokain. D meint, mangels richterlicher Anordnung verletze dies sein Recht aus Art. 13 Abs. 1 GG.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Art. 13 Abs. 2 GG: Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Eindringen der Polizei in die Wohnung des D stellt einen Eingriff in Art. 13. Abs. 1 GG dar.
Genau, so ist das!
3. Es liegt eine Durchsuchung (Art. 13 Abs. 2 GG) vor.
Ja, in der Tat!
4. Die Durchsuchung der Wohnung des D ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Nein!
5. Der persönliche Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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