Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Grundfall: Friedliche Versammlung
Grundfall: Friedliche Versammlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Stadt S wird von einem Missbrauchsskandal erschüttert. Auf der Versammlung "Kinder schützen" äußern Redner und Versammlungsteilnehmer lautstark und wütend Kritik an der Stadtverwaltung. Polizistin P hält die Versammlung für unfriedlich und will sie auflösen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Friedliche Versammlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schutzbereich des Versammlungsrechts ist beschränkt auf friedliche Versammlungen ohne Waffen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Versammlung "Kinder schützen" ist unfriedlich.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.