Versammlung mit Waffen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf der Versammlung „Hände Weg von Waffennarren“ demonstrieren zahlreiche Männer für das offene Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit. Fast alle Teilnehmer führen Messer, Pistolen oder Schlagringe mit.
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Einordnung des Falls
Versammlung mit Waffen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schutzbereich des Versammlungsrechts ist auch eröffnet bei friedlichen Versammlungen mit Waffen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Teilnehmer der Versammlung „Hände weg von Waffennarren“ demonstrieren „ohne Waffen“ im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG. Der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Nein!
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