Versammlung mit Waffen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf der Versammlung „Hände Weg von Waffennarren“ demonstrieren zahlreiche Männer für das offene Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit. Fast alle Teilnehmer führen Messer, Pistolen oder Schlagringe mit.
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Einordnung des Falls
Versammlung mit Waffen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schutzbereich des Versammlungsrechts ist auch eröffnet bei friedlichen Versammlungen mit Waffen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Teilnehmer der Versammlung „Hände weg von Waffennarren“ demonstrieren „ohne Waffen“ im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG. Der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG ist eröffnet.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
14.6.2023, 03:49:06
Frage zum Begriff unfriedlich: Wenn die Versammlung unfriedlich ist, dann ist der sachliche Schutzbereich schon gar nicht eröffnet? Bemisst sich die Einschätzung der Unfriedlichkeit zum Zeitpunkt der Versammlung an sich (also Beginn der Versammlung), oder zum Zeitpunkt der (möglichen) unfriedlichen Reaktion auf staatliche Eingriffe?
Dogu
13.4.2024, 14:29:53
Welchen Sachverhalt meinst Du genau? Wenn der Staat eingreift, müssen die Voraussetzungen der
Ermächtigungsgrundlageja bereits vor Beginn des Eingriffs vorliegen. Auch kann eine Versammlung sehr lange dauern, daher würde ich den Beginn der Versammlung nicht mit dem Zeitpunkt der Versammlung gleichsetzen. D.h. ich würde das Verhalten der sich Versammelnden unmittelbar vor der zu prüfenden staatlichen Maßnahme betrachten. Wie sich die Lage (ggfs. Stunden vor dem Eingriff) auf der Versammlung zu Beginn darstellt, ist mE nicht so wichtig.