Sitzblockaden: noch friedlich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mitglieder der Aktionsgruppe A ketten sich an das Haupttor einer Wiederaufbereitungsanlage, um gegen Atomkraft zu protestieren. Fahrzeuge können das Haupttor nicht mehr passieren. Nach der Durchtrennung der Ketten durch die Polizei lassen sich die Teilnehmer widerstandslos abführen.
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Einordnung des Falls
Sitzblockaden: noch friedlich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Schutzbereich des Versammlungsrechts ist beschränkt auf friedliche Versammlungen ohne Waffen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Anketten an das Haupttor der Anlage ist unfriedlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Blockade des Haupttors mit der Folge, dass Fahrzeuge das Haupttor nicht mehr passieren können, ist unfriedlich.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ri
17.7.2021, 18:04:26
Wichtig zu merken! Natürlich ploppt gedanklich sofort die Rechtsprechung zum
Gewaltbegriffauf beim Anketten, aber die bezog sich ja direkt auf die Auslegung von 240 StGB.