Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum

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Anfechtung nach § 123 BGB bei reinem Motivirrtum

25. März 2026

13 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V will K eine seiner wertlosen Sammelkarten verkaufen. Daher spiegelt V dem K wahrheitswidrig vor, dass die Karte einen hohen Sammlerwert hat und K mit einem Weiterverkauf Gewinn machen wird. K ist begeistert und willigt ein.

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