Meldeanordnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei hält es für wahrscheinlich, dass Rechtsradikaler R in Zukunft einen Anschlag auf den Stadtrat verüben könnte. Die Polizei verfügt deshalb, dass R jeden Mittwoch zur Zeit der Stadtratssitzung bei der Polizeidienststelle vorstellig werden muss.
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Einordnung des Falls
Meldeanordnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Meldeauflage wird die Polizei ermächtigt, regelmäßig den Wohnsitz der betroffenen Person aufzusuchen, um zu überprüfen, ob die Person noch anzufinden ist.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es besteht eine eigenständige Standardmaßnahme für die Meldeanordnung im PolG NRW.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Es bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken, die Meldeauflage auf die polizeiliche Generalklausel zu stützen.
Nein, das trifft nicht zu!
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