Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeisterin B erhält Mails mit Morddrohungen. Die Polizei schickt verstärkt Streifen zum Wohnhaus der B. Die Streifenpolizisten S und P entdecken auf ihrer nächtlichen Runde den Wutbürger W, der offen eine Waffe mit sich führt. S und P nehmen B mit zur nächsten Polizeidienststelle und sperren ihn bis zum Morgen in eine Zelle.
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Einordnung des Falls
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW enthält eine Standardermächtigung zur Ingewahrsamnahme (§ 35 PolG NRW)? Wurde B in Gewahrsam genommen?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gewahrsam nach § 35 PolG NRW stellt eine Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG dar.
Ja, in der Tat!
3. Die Polizei muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung einholen (§ 36 Abs. 1 S. 1 PolG NRW). Die Entscheidung ist unverzüglich, wenn kein schuldhaftes Zögern des Polizisten vorliegt.
Nein!
4. Der Gewahrsam nach § 35 PolG NRW verfolgt das Ziel der Strafverfolgung.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Gewahrsam kann zum Schutz der festgenommen Person selbst erfolgen. Liegt der Gewahrsamsgrund im Falle von W vor?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Eine Person kann zur Verhinderung einer Straftatbegehung festgenommen werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Liegt der Gewahrsamsgrund im Falle von W vor?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laireme
16.10.2022, 17:38:51
Wieso ist die Allgemeinheit betroffen, wenn W es gezielt auf B abgesehen hat? Hier wäre mMn doch Nr. 5 einschlägig, oder ist das anders zu beurteilen weil W die Waffe offen mit sich führt und somit jeden treffen KÖNNTE?
TomTom1
27.1.2023, 16:45:26
Erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit bezieht sich mWn nur auf die OWi, nicht die Straftat.