Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
4. April 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (5.305 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bürgermeisterin B erhält Mails mit Morddrohungen. Die Polizei schickt verstärkt Streifen zum Wohnhaus der B. Die Streifenpolizisten S und P entdecken auf ihrer nächtlichen Runde den Wutbürger W, der offen eine Waffe mit sich führt. S und P nehmen W mit zur nächsten Polizeidienststelle und sperren ihn bis zum Morgen in eine Zelle.
Diesen Fall lösen 74,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gewahrsam Überblick, formelle, materielle RMK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW enthält eine Standardermächtigung zur Ingewahrsamnahme (§ 35 PolG NRW)? Wurde B in Gewahrsam genommen?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gewahrsam nach § 35 PolG NRW stellt eine Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG dar.
Ja, in der Tat!
3. Die Polizei muss unverzüglich eine richterliche Entscheidung einholen (§ 36 Abs. 1 S. 1 PolG NRW). Die Entscheidung ist unverzüglich, wenn kein schuldhaftes Zögern des Polizisten vorliegt.
Nein!
4. Der Gewahrsam nach § 35 PolG NRW verfolgt das Ziel der Strafverfolgung.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Gewahrsam kann zum Schutz der festgenommen Person selbst erfolgen. Liegt der Gewahrsamsgrund im Falle von W vor?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Eine Person kann zur Verhinderung einer Straftatbegehung festgenommen werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Liegt der Gewahrsamsgrund im Falle von W vor?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laireme
16.10.2022, 17:38:51
Wieso ist die Allgemeinheit betroffen, wenn W es gezielt auf B abgesehen hat? Hier wäre mMn doch Nr. 5 einschlägig, oder ist das anders zu beurteilen weil W die Waffe offen mit sich führt und somit jeden treffen KÖNNTE?
TomTom1
27.1.2023, 16:45:26
Erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit bezieht sich mWn nur auf die OWi, nicht die Straftat.
QueerSocialistLawyer
26.2.2025, 16:08:15
Einmal: W befindet sich kraft
hoheitlicher Gewalt iN einem eng umgrenzten Raum der Zelle, wodurch er am Verlassen des Ortes gehindert ist. Das Festhalten reicht bis zum nächsten Morgen und ist nicht bloß kurzfristig. W ist in Gewahrsam genommen. Und dann wird B in Gewahrsam genommen? B soll doch geschützt werden? Könnt ihr bitte das ganze Kapitel POR in NRW noch mal auf Rechtschreibfehler kontrollieren? Ich hab jetzt ein paar schon kommentiert, aber werde es dabei belassen. Die anderen findet ihr bestimmt selbst :)

Linne_Karlotta_
27.2.2025, 15:25:29
Hallo QueerSocialistLawyer, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Franziska Burkhard
28.3.2025, 11:52:48
Hallo QueerSocialistLawyer, danke dir für alle deine hilfreichen Kommentare! Du bist ein wahrer Jurafuchs wenn es darum geht Fehler aufzuspüren. ;) Die Landesrecht-Module sollen technisch und inhaltlich komplett überarbeitet werden. Wir haben auf deine Kommentare hin bereits das allgemeine Polizeirecht-Modul vollständig überarbeitet. Das Landesrecht wird leider noch etwas warten müssen bis die technische Umsetzung geklärt ist. Ich hoffe du kannst uns die Wartezeit verzeihen. Wir sind dran! Beste Grüße Franziska Burkhard, für das Jurafuchs-Team