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Saldotheorie - Schutz des nicht voll Geschäftschäftsfähigen
Sachverhalt
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Saldotheorie – Arglistige Täuschung (unverschuldeter Untergang)
V verkauft an K einen gebrauchten Smart. Er täuscht dabei die K über die von dem Wagen bereits gefahrene Strecke. Am Tage nach der Auslieferung wird der Wagen ohne Verschulden der K zerstört. In der Werkstatt erfährt K von der Täuschung und ficht den Vertrag an.
Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten
V verkauft K einen gebrauchten Smart. V versichert K dabei wahrheitswidrig, der Wagen sei unfallfrei. Eine Woche später erleidet der Wagen durch einen grob fahrlässigen Fehler der K einen Totalschaden. In der Werkstatt erfährt K von der Täuschung und ficht den Vertrag an.