Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Umfang des Bereicherungsanspruchs
Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten
Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten
17. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K einen gebrauchten Smart. V versichert K dabei wahrheitswidrig, der Wagen sei unfallfrei. Eine Wochen später erleidet der Wagen durch einen grob fahrlässigen Fehler der K einen Totalschaden. In der Werkstatt erfährt K von der Täuschung und ficht den Vertrag an.
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Einordnung des Falls
Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag ist infolge der Anfechtung nichtig (§ 142 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K steht bezüglich des gezahlten Kaufpreises dem Grunde nach ein Anspruch aus Leistungskondiktion zu (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
3. Findet die Saldotheorie zulasten von K Anwendung?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Kann K nach der Rechtsprechung damit den vollen Kaufpreis zurückverlangen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach der eingeschränkten Zweikondiktionentheorie kann sich K auf die Entreicherung berufen (§ 818 Abs. 3 BGB)?
Nein!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
11.8.2022, 14:53:36
Warum muss man hier zwischen Rspr und hL unterscheiden? Liegt es daran, dass die hL im Rahmen von 346 III 1 Nr. 3 auf die eigentümliche Sorgfalt abstellt? An für sich könnte man bei der Rspr und hL ja auf die selbe Anspruchshöhe kommen und dann müsste man den Streit nicht entscheiden oder?

Nora Mommsen
13.8.2022, 12:04:32
Hallo Dolusdave, einen Streitentscheid braucht es immer dann, wenn es für das konkrete Ergebnis einen Unterschied macht. In Bezug auf die Möglichkeit der Berufung auf den
Einwand der Entreicherunggem.
§ 818 Abs. 3 BGBist genau das hier der Fall. Auch wenn man über unterschiedliche Wege am Ende möglicherweise zum selben Ergebnis sogar in der Anspruchshöhe kommt, musst du daher eine Entscheidung treffen zwischen Rechtsprechung und herrschender Lehre. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

kokapidis
23.8.2023, 17:33:54
Warum erfolgt die Anspruchskürzung beim BGH nicht über § 254, sondern über § 242?
Leo Lee
24.8.2023, 14:16:13
Hallo kokapidis, das ist natürlich eine sehr gute Frage! Beachte jedoch, dass § 254 BGB systematisch bei den Rechtsfolgen für den Schadensersatz steht (§§ 249 ff. BGB). D.h., § 254 BGB ist eine Norm, die den Anspruch aufgrund Schadensersatzes kürzt bei Mitver
schulden. Hier geht es jedoch um das
Bereicherungsrecht(was nicht
Schadensrechtist), weshalb ein "Mitver
schulden" über § 242 BGB gelöst wird :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
evanici
8.9.2023, 13:49:09
Wäre nicht auch bei der eingeschränkten
Zweikondiktionentheorieallein durch die "
normative Einschränkung" nicht ebenfalls eine Wertungskorrektur über § 242 vorstellbar?