Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Umfang des Bereicherungsanspruchs

Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten

Saldotheorie – Arglistige Täuschung und Verschulden des Getäuschten

7. November 2025

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Klassisches Klausurproblem

V verkauft K einen gebrauchten Smart. V versichert K dabei wahrheitswidrig, der Wagen sei unfallfrei. Eine Woche später erleidet der Wagen durch einen grob fahrlässigen Fehler der K einen Totalschaden. In der Werkstatt erfährt K von der Täuschung und ficht den Vertrag an.

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Rechtshängigkeit

K kauft von V ein Auto. Der Kaufvertrag wird später von V angefochten. Gleichzeitig erhebt V Leistungsklage (§ 261 Abs. 1 ZPO). Kurz nach Klageerhebung wird K das Auto gestohlen. Die Klageschrift wird einen Tag nach dem Diebstahl K zugestellt (§ 253 Abs. 1 ZPO).

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