Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine. Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits Verwertungsreife vor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dem G steht als berechtigter Besitzer ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO zu.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. G kann hier somit die Vollstreckung in die Maschine mithilfe der Drittwiderspruchsklage verhindern (§ 771 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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