Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
4. April 2025
1 Kommentar
4,6 ★ (3.057 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine. Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits Verwertungsreife vor.
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Einordnung des Falls
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dem G steht als berechtigter Besitzer ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO zu.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. G kann hier somit die Vollstreckung in die Maschine mithilfe der Drittwiderspruchsklage verhindern (§ 771 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
5.3.2025, 13:16:27
"Dem G steht als
berechtigter Besitzer ein die
Veräußerung hinderndes Rechtim Sinne des §
771 ZPOzu." Bisher muss diese Frage mit "Ja" beantwortet werden. Die zweite Frage-Antwort steht dem aber komplett entgegen. Da bereits Verwertungsreife vorliegt, ist G
nicht mehr berechtigter Besitzerund ihm steht kein die
Veräußerung hinderndes Rechtzu. Die erste Frage müsste mMn. mit „Nein" beantwortet werden. Oder man fragt nach der Rechtslage in der Vergangenheit, als noch keine Verwertungsreife vorlag.