Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
2. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. Als N in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Forderungen anderer Gläubiger nicht begleicht, vollstrecken diese in die Maschine. Zu diesem Zeitpunkt liegt bereits Verwertungsreife vor.
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Einordnung des Falls
Rechtsbehelf des Sicherungsgebers bei Zwangsvollstreckung ggü. Sicherungsnehmer II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Sicherungsübereignung steht einem Sicherungsgeber als berechtigtem Besitzer vor der Verwertungsreife grds. ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 Abs. 1 ZPO zu.
Ja!
2. G kann hier als berechtigter Besitzer somit die Vollstreckung in die Maschine mithilfe der Drittwiderspruchsklage verhindern (§ 771 Abs. 1 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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