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Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers

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Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers

7. April 2026

14 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Sicherungsgeber G erhält von Sicherungsnehmer N ein Darlehen. Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs übereignet G dem N seine neu erworbene Maschine. N wird insolvent. Bisher hat G das Darlehen noch nicht vollständig getilgt.

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