Zivilrecht
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Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
24. Mai 2025
5 Kommentare
4,5 ★ (3.148 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Sicherungsgeber G erhält von Sicherungsnehmer N ein Darlehen. Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs übereignet G dem N seine neu erworbene Maschine. N wird insolvent. Bisher hat G das Darlehen noch nicht vollständig getilgt.
Diesen Fall lösen 47,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsnehmers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat lediglich ein Absonderungsrecht, aber kein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann G sein Aussonderungsrecht hier durchsetzen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel
13.11.2022, 15:58:51
Kann G die aber Maschine "auslösen" indem er das Darlehen vollständig tilgt?

Lukas_Mengestu
14.11.2022, 10:56:20
Hallo Daniel, solange der Verwertungsfall noch nicht eingetreten ist, kann G in der Tat die Darlehensforderung begleichen und dadurch das Eigentum zurückerlangen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Just4law
4.9.2023, 12:34:53
M.E. sind die Antwort auf die vorletzte Frage und die Antwort auf die letzte Frage falsch. G "hat" doch gerade kein
Aussonderungsrecht, solange er das Darlehen noch nicht getilgt hat und damit die Sicherheit noch nicht zurückverlangen kann. Woher ergibt sich die hier vorgenommene Differenzierung zwischen dem "Haben" und der "Durchsetzbarkeit"?
Laura
30.12.2023, 22:32:11
Würde mich auch interessieren, weil eigentlich hat er ja gerade noch keinen Anspruch. Es es ja eine vollwertige
Übereignung
In dubio pro Mindermeinung
17.4.2025, 16:10:46
Hallo liebes Jurafuchs-Team, wenn ich richtig informiert bin, ist das Insolvenzrecht in den meisten Bundesländern kein Pflichtfachstoff. Gerade wenn man dann die Lernplan-Funktion eurer App nutzt, wäre es demnach hilfreich, wenn man Aufgaben mit nicht vorhandener Relevanz für das eigene Examen überspringen kann, OHNE dass diese am nächsten Tag erneut zur Bearbeitung aufgezeigt werden. Dadurch würde Zeit frei werden, die man wiederum auf den relevanten Stoff verwenden kann. Für eine solche Funktion wäre ich sehr dankbar :)