Zivilrecht

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Sicherungsrechte an beweglichen Sachen

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsgebers

Rechtsbehelf bei Insolvenz des Sicherungsgebers

27. August 2025

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Sicherungsgeber G ist im Besitz der zur Sicherheit an Sicherungsnehmer N übereigneten Maschine. G wird insolvent.

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