Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB): Grundfall
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB): Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Feuerbestattung-GmbH will ein Krematorium mit Abschiedsraum errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB): Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Krematorium kann im Gewerbegebiet als „Anlage für kulturelle Zwecke“ ausnahmsweise zulässig sein (§ 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben nicht gebietsverträglich ist. Ist das Krematorium mit Andachtsraum gebietsverträglich?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Errichtung des Krematoriums im Gewerbegebiet kann aufgrund einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zulässig sein.
Ja, in der Tat!
4. Die Grundzüge der Planung sind unter anderem dann berührt, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht.
Ja!
5. Berührt das geplante Krematorium die Grundzüge der Planung?
Genau, so ist das!
6. Dass ein Vorhaben Grundzüge der Planung berührt, kann überwunden werden, wenn einer der in § 31 Abs. 2 BauGB benannten Gründe vorliegt.
Nein, das trifft nicht zu!
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