Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
25. Januar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Land L will ein Konsulat eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus. Ausländische Konsulate von L waren in der Vergangenheit mehrfach von Terroranschlägen betroffen.
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Einordnung des Falls
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Konsulat von L ist ein Verwaltungsgebäude, das im Gewerbegebiet allgemein zulässig ist (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Var. 3 BauNVO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Vorhaben kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn es mit § 15 Abs. 1 BauNVO nicht zu vereinbaren ist.
Genau, so ist das!
3. Eine unzumutbare Störung der Umgebung kann sich hier aus dem Umstand ergeben, dass Konsulate von L bereits mehrfach von Terroranschlägen betroffen waren.
Ja, in der Tat!
4. Liegt wegen der Gefahr von Terroranschlägen auf das Konsulat eine unzumutbare Störung i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO vor?
Nein!
Fundstellen
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