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Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Sachverhalt
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Grundfall zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil
E möchte ein Einfamilienhaus auf seinem Grundstück in der Gemeinde G errichten. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist das einzige noch freie Grundstück und liegt inmitten einer Siedlung aus 20 Häusern.
Abwandlung 1 zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil
E überlegt nun, sein Haus in der ländlichen Nachbargemeinde H zu errichten. Sein Grundstück liegt abgelegen, direkt daneben befindet sich aber bereits ein Wohnhaus und gegenüber liegt ein großer Hühnerstall. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.