Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Identitätswahrender Zuzug („Überseering")
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Identitätswahrender Zuzug („Überseering")
19. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (8.260 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

U, eine Gesellschaft niederländischen Rechts, erwirbt in Köln ein Grundstück, welches sie von der X GmbH bebauen lässt. Ferner verlegt U den Verwaltungssitz nach Köln. Wegen mangelhafter Arbeiten der X erhebt U Klage vor dem zuständigen LG. Diese wird als unzulässig abgewiesen.
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