Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Disponibilität des § 950 - Fall 2 Verarbeitungsklausel
Disponibilität des § 950 - Fall 2 Verarbeitungsklausel
16. August 2025
23 Kommentare
4,8 ★ (39.076 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L liefert an U Stoffballen (Wert: € 30) unter Eigentumsvorbehalt, die dieser unter eigener Verantwortung zu Kleidung (Wert:€ 100) weiterverarbeitet. Vertraglich wird vereinbart: „Jedwede Weiterverarbeitung der Stoffballen zu Kleidung erfolgt für L“.
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