Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Person des Leistenden VI – nachträgliche Tilgungsbestimmung

Person des Leistenden VI – nachträgliche Tilgungsbestimmung

20. Februar 2026

22 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A nimmt bei der B-Bank ein Darlehen über €5.000 auf. C bürgt für A. Da As Pläne scheitern, zahlt C das Geld an B wegen der übernommenen Bürgschaft. Später zeigt sich, dass die Bürgschaft unwirksam war. C teilt B mit, sie solle das Geld dennoch behalten und zur Tilgung der Forderung gegen A nutzen.

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