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Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1
Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H überträgt G eine Briefhypothek. Im Grundbuch ist deren Betrag mit €15.000 angegeben. Auf dem Brief hat H jedoch eine Teilzahlung von €6.000 quittiert, im Grundbuch sind noch €15.000 eingetragen.
Diesen Fall lösen 61,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 1140 BGB schützt den guten Glauben eines Erwerbers an den Inhalt des Hypothekenbriefs im Falle widersprechender Eintragungen zwischen Brief und Grundbuch.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat die Briefhypothek über €15.000 Euro nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. G hat die Briefhypothek über €15.000 nach §§ 398, 1154, 1153, 1155 S. 1 BGB gutgläubig erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
4. G hat die Briefhypothek über €9.000 nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ira
13.8.2021, 15:23:38
6.000 nicht 9.000
Daniel
18.9.2021, 19:27:36
Iudex non calculat :D 15.000-6.000=9.000