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Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Mangel der Forderung
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs. Die Darlehenssumme zahlt G nie aus. Daraufhin tritt G dem X, der an das Bestehen der Forderung glaubt, seinen angeblichen Rückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen. Dies wird im Grundbuch eingetragen.
Übertragung der Buchgrundschuld
G ist Inhaber einer Buchgrundschuld am Grundstück der Eigentümerin E. G möchte die Grundschuld an Interessent I übertragen. Sie einigen sich über die Übertragung der Grundschuld. Sie fragen sich dann, welche Schritte zur Übertragung noch notwendig sind.