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Mangel der Forderung
21. Mai 2026
60 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schuldner S bestellt Gläubiger G eine Buchhypothek zur Absicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs. Die Darlehenssumme zahlt G nie aus. Daraufhin tritt G dem X, der an das Bestehen der Forderung glaubt, seinen angeblichen Rückzahlungsanspruch ab, um X die Hypothek zu übertragen. Dies wird im Grundbuch eingetragen.
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