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Grundfall 1: Begriff der Meinung
Sachverhalt
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Der esoterische Pop-Fan F äußert in einer öffentlichen Rede: „Ich finde Michael Jackson sah aus wie ein Reptiloid und hatte eine besonders energiereiche Aura!“ Polizistin P findet solche Äußerungen unvernünftig, absurd und wertlos. P zweifelt, dass Fs Äußerungen als Meinungen geschützt sind.