Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat einen titulierten Zahlungsanspruch gegen S. S betreibt einen Bauernhof. Auf Gs Antrag hin begibt sich ein Gerichtsvollzieher zu S und pfändet drei seiner Kühe. S legt Vollstreckungserinnerung ein. S meint, die Pfändung sei unzulässig, weil die Tiere zu seinem Hof gehören.
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Einordnung des Falls
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist der Ansicht, die Vollstreckung verstieße gegen § 865 Abs. 2 ZPO. Ist die Vollstreckungserinnerung statthaft (§ 766 ZPO)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungserinnerung ist begründet, wenn § 865 Abs. 2 ZPO verletzt ist. Dies setzt zunächst voraus, dass die Kühe zum Haftungsverband einer Hypothek gehören (§ 1120 BGB). Ist dies der Fall (siehe § 98 Nr. 2 BGB)?
Ja!
3. Tatsächlich besteht keine Hypothek am Bauernhof des S. Ist eine Verletzung des § 865 Abs. 2 ZPO damit ausgeschlossen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marcel13
12.10.2024, 10:57:59
Warum kann S hier nicht den § 811 Nr. 8 b ZPO bezüglich der Tiere als Einwand geltend machen?
Linne_Karlotta_
14.10.2024, 10:05:51
Hallo @[Marcel13](8452), danke für deine Frage. Hier wäre auch ein Verstoß gegen § 811 Abs. 1 Nr. 8b ZPO einschlägig. § 865 Abs. 2 ZPO setzt nur bereits etwas „früher“ an: Dinge, die hiernach in den
Haftungsverband der Hypothek fallen, unterliegen schon gar nicht der Mobiliarvollstreckung, wohingegen ein Gegenstand nach
§ 811 ZPOzwar der Mobiliarvollstreckung unterliegt, aber nicht gepfändet werden darf. Da es uns in dieser Aufgabe vor allem um den § 865 Abs. 2 ZPO ging, haben wir nicht auch noch den § 811 Abs. 1 Nr. 8b ZPO geprüft. Ich habe jetzt aber einen entsprechenden Vertiefungshinweis ergänzt. Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Marcel13
17.10.2024, 12:02:05
Vielen Dank, super erklärt!