Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
4. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat einen titulierten Zahlungsanspruch gegen S. S betreibt einen Bauernhof. Auf Gs Antrag hin begibt sich ein Gerichtsvollzieher zu S und pfändet drei seiner Kühe. S legt Vollstreckungserinnerung ein. S meint, die Pfändung sei unzulässig, weil die Tiere zu seinem Hof gehören.
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Einordnung des Falls
Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband der Hypothek fällt (§ 865 Abs. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S ist der Ansicht, die Vollstreckung verstieße gegen § 865 Abs. 2 ZPO. Ist die Vollstreckungserinnerung statthaft (§ 766 ZPO)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungserinnerung ist begründet, wenn § 865 Abs. 2 ZPO verletzt ist. Dies setzt zunächst voraus, dass die Kühe zum Haftungsverband einer Hypothek gehören (§ 1120 BGB). Ist dies der Fall (siehe § 98 Nr. 2 BGB)?
Ja!
3. Tatsächlich besteht keine Hypothek am Bauernhof des S. Ist eine Verletzung des § 865 Abs. 2 ZPO damit ausgeschlossen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marcel13
12.10.2024, 10:57:59
Warum kann S hier nicht den § 811 Nr. 8 b ZPO bezüglich der Tiere als Einwand geltend machen?

Linne_Karlotta_
14.10.2024, 10:05:51
Hallo @[Marcel13](8452), danke für deine Frage. Hier wäre auch ein Verstoß gegen § 811 Abs. 1 Nr. 8b ZPO einschlägig. § 865 Abs. 2 ZPO setzt nur bereits etwas „früher“ an: Dinge, die hiernach in den
Haftungsverband der Hypothekfallen, unterliegen schon gar nicht der Mobiliarvollstreckung, wohingegen ein Gegenstand nach § 811 ZPO zwar der Mobiliarvollstreckung unterliegt, aber nicht gepfändet werden darf. Da es uns in dieser Aufgabe vor allem um den § 865 Abs. 2 ZPO ging, haben wir nicht auch noch den § 811 Abs. 1 Nr. 8b ZPO geprüft. Ich habe jetzt aber einen entsprechenden Vertiefungshinweis ergänzt. Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Marcel13
17.10.2024, 12:02:05
Vielen Dank, super erklärt!
Lisa
22.1.2025, 08:12:43
Wie ist § 865 II 2 BGB dann zu verstehen, wenn gar keine Hypothek bestehen muss? Ich dachte, dass dies eben schon der Fall sein muss und Zubehörstücke dann nur der Immobiliarzwangsvollstreckung unterliegen, wenn die Beschlagnahme erfolgt ist.
Felix Finito
4.2.2025, 11:33:44
Vor der Beschlagnahme darf alles -was zum
Haftungsverband der Hypothekgehört - außer Zubehör gepfändet werden im Wege der Mobiliarvollstreckung. Nach der Beschlagnahme ist jede Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, insbesondere Pfändung und Verwertung unzulässig gem. § 865 II 2 ZPO.