Jurafuchs

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Kommerzielle Schockwerbung

einfach
schwer
4. Juli 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Rechtsanwalt R wirbt mit Tassen, welche eine Frau zeigen, die sich eine Waffe an den Kopf hält. Darunter steht der Slogan "Nicht verzagen, R fragen!". Konkurrent K hält diese Schockwerbung für unzulässig und geht dagegen vor.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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