Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Schutz des Schuldners – Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger 2
Schutz des Schuldners – Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Marathonläuferin M schuldet Verkäufer V noch €150 für ihr letztes Paar Laufschuhe. V tritt die Kaufpreisforderung wirksam an B ab. Dies teilt sie M mit. Dennoch überweist M versehentlich das Geld an V. B fordert von M Zahlung von €150.
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Einordnung des Falls
Schutz des Schuldners – Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Abtretung ist B neue Inhaberin der Kaufpreisforderung gegen M geworden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann M die Zahlung an B verweigern, weil sie das Geld bereits an V überwiesen hat?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.