Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Öffentlich-rechtlicher Vollzugsbeseitigungsanspruch
Öffentlich-rechtlicher Vollzugsbeseitigungsanspruch
31. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (16.817 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Stadt B erlässt gegenüber Immobilienhai H einen Bescheid, wonach die Geflüchtete G für 90 Tage in einer seiner Wohnungen untergebracht wird. Nach 90 Tagen hat B keine neue Unterbringung organisiert, sodass G in der Wohnung bleibt. H will, dass G auszieht.
Diesen Fall lösen 79,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Öffentlich-rechtlicher Vollzugsbeseitigungsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H könnte einen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch geltend machen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. In Betracht kommt hier der öffentlich-rechtliche Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch.
Ja, in der Tat!
3. Die materielle Herleitung des Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch unterscheidet sich von der des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Saufen_Fetzt
20.2.2023, 10:39:52
Die Herleitung des (Vollzugs-)FBA unterscheidet sich also auch nicht von der des ör Abwehr- und Unterlassungsanspruchs?
Sherwien
20.9.2023, 18:26:46
Genau
Christopher
2.4.2023, 15:16:20
Hallo, mir ist es hier gerade erst aufgefallen aber eigentlich gilt das für alle Bereiche. Statt zu fragen „ob“ dieser oder jener Anspruch (hier
Vollzugs FBA) besteht, wo man nur mit Ja oder Nein antworten kann, wäre es glaub ich didaktisch zum lernen effektiver zu fragen welcher Anspruch in Frage kommt und dann halt eine Auswahl von verschiedenen Ansprüchen stellen. Das dürfte auch bei straftatbeständen und zivilrechtlichen Ansprüchen gehen. Nur mal so als Idee

Lukas_Mengestu
3.4.2023, 09:33:40
Lieben Dank für die interessante Anregung! Die Einstiegsfrage dient häufig dazu, noch einmal die grundlegende Struktur und den Aufbau des Anspruchs zu erläutern. Wir überlegen aber gerne einmal, inwieweit wir dies noch in abgewandelter Form (zB MC) einleiten können :-) Beste Grüße, Lukas

snygg
22.5.2025, 18:00:49
Hallo, Ich fände es gut, wenn man die Fragen zum lernen der Grundstruktur hat aber dann zur Wiederholung im Freitext antworten muss, ohne eine Vorauswahl

kokapidis
11.9.2023, 11:59:04
Max S
19.10.2023, 17:33:42
Hi Kokapidis, In §
113 I 2 VwGOist nur die Art und Weise geregelt, wie der FBA durchgesetzt wird. Es wird zwar vorausgesetzt, dass es einen solchen gibt, um beschrieben, wie dieser geltend gemacht werden kann, allerdings fehlt es an den für RGL typischen Voraussetzungen/Tatbestandsmerkmalen. Daher eignet er sich dogmatisch nicht selbst als Grundlage.
okalinkk
11.3.2025, 13:38:02
würde dieser Anspruch denn durchgehen? also wäre die Wiederherstellung zumutbar?
Florian
21.4.2025, 22:07:06
Das würde ich hier vermutlich bejahen, da kommt es aber natürlich auf den konkreten Einzelfall an.